Jagdaufseher: Bestellt oder bestätigt?

In vielen Bundesländern werden Jagdaufseher – Lehrgänge angeboten. Nach erfolgreicher Prüfung winkt die Bestätigung. Doch was sind die Vorteile?

Jagdaufseher
Freischneiden Kanzel
Foto: Karl Heinz Volkmar

Freischneiden von Hochsitzen – eine typische Revierarbeit. Betätigungsfeld für Jagdaufseher

Reviere liegen oft weit entfernt vom Wohnsitz des Pächters bzw. Eigentümers. Will oder kann der Beständer sich keinen Berufsjäger leisten, oder ist das Revier zu klein für einen hauptberuflichen Jäger, kommen Jagdaufseher zum Zug – eine Chance für Jäger ohne Revier.

In Deutschland kann jeder Jäger Jagdaufseher werden, auch ohne zusätzliche Prüfung. Geht der Grünrock diesen Weg, ist er bestellter Jagdaufseher. Allein durch diese Tätigkeit hat er weder Rechte noch Pflichten.
Er handelt nur im Auftrag des Jagdausübungsberichtigten. Typische Tätigkeiten eines Jagdaufsehers sind: Revierarbeiten, Kirren, Wildbretvermarktung, Fallwildentsorgung und der Abschuss von Raub- und Schwarzwild sowie weiblichen Schalenwildes.
Weiterhin wichtig: Bestellte Jagdaufseher brauchen einen Begehungsschein. Da sie keinen Eintrag im Jagdschein haben, um im Revier jagen zu dürfen – wie Pächter und bestätigte Jagdaufseher – können sie sicht nicht legitimieren. Geht der nicht bestätigte Jagdaufseher in „seinem Revier“ zur Jagd und wird kontrolliert, kann das ein Problem werden.
Passiert dem bestellten Jagdaufseher im Revier etwas, muss seine eigene Versicherung einspringen. Erst durch einen Angestelltenvertrag zwischen ihm und dem Jagdausübungsberechtigten hat er Anspruch auf Leistungen durch die Berufsgenossenschaft.

Um sich als Jagdaufseher zu qualifizieren, besuchen deshalb viele pachtfähige Jäger die Lehrgänge zum bestätigten Jagdaufseher. Anbieter für diese Kurse gibt es viele. Doch Vorsicht!
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung bei einem privaten Anbieter kann es passieren, dass die Prüfung nicht anerkannt wird. Dann hat der Jäger umsonst gepaukt.
Mit einem Lehrgang beim Landesjagdverband umgeht der Aufseher-Anwärter diese Gefahr, die Prüfungen werden im jeweiligen Bundesland anerkannt. Bei Wechsel des Bundeslandes kann es trotzdem zu Problemen kommen, denn jedes Bundesland kocht bei den Regelungen um die Jagdaufsicht sein eigenes Süppchen.
Eine weitere Möglichkeit um die Bestätigung als Jagdaufseher zu bekommen, ist die Prüfung zum Berufsjäger bzw. die Ausbildung im gehobenen oder höheren Forstdienst. Es lebe der Föderalismus!
Im Unterschied zu „nicht-bestätigten“ Jagdaufsehern haben bestätigte Aufseher dieselben Rechte und Pflichten wie der Jagdausübungsberechtigte. Der Beständer kann die Rechte des Jagdaufsehers beschränken, indem er ihm beispielsweise einen eigenen Abschussplan zuteilt.
Doch trotz aller Einschränkungen haben bestätigte Jagdaufseher Vorteile gegenüber den bestellten. Durch den Eintrag als bestätigter Jagdaufseher darf man im betreffenden Revier auch ohne Begehungsschein jagen. Weiterhin ist das Führen von Jagdgästen erlaubt.
Vorsicht vor Vermutungen!
Bei Stammtischgesprächen kursiert oft das Gerücht, bestätigte Jagdaufseher seien Hilfsorgane der Staatsanwaltschaft. Diese allgemeine Aussage stimmt so nicht. Vor dem Hintergund der Föderalismusreform haben alle Länder ihre eigenen Regelungen geschaffen. Nur in wenigen Bundesländern gilt das heute noch mit einer sehr starken Einschränkung der Rechte.
Nur Berufsjäger und Forstbedienstete im gehobenen oder höheren Forstdienst sind Hilfsorgane der Staatsanwaltschaft und haben Polizeigewalt.
Auch beim Verwenden von Jagdschutzschildern im Auto und entsprechenden Aufnähern für Jacken begehen viele Grünröcke Fehler. Nur Jagdschutzberechtigte dürfen diese Schilder in ihrem Revier führen. Das sind in der Regel lediglich Pächter und bestätigte Jagdaufseher.
Wie der bestellte ist auch der bestätigte Jagdaufseher nicht bei der „privaten“ Jagd im Revier über die Berufsgenossenschaft versichert. Beim geprüften Aufseher greift im Schadensfall während der ihm zugewiesenen Tätigkeiten die Berufsgenossenschaft. „Vollversichert“ ist er nur mit einem Angestelltenvertrag. Gleiches gilt auch für den bestellten Jagdaufseher.
Trotz aller Einschränkungen gibt es Argumente für die Fortbildung in einem Jagdaufseherlehrgang:
• Durch den Jagdaufseherlehrgang wird das jagdliche Wissen der Teilnehmer gestärkt und Praxiserfahrung gesammelt.
• Die Möglichkeit, jagdlichen Anschluss zu finden, ist gegeben. Vor allem in größeren Revieren, mit hohen Strecken, können Jagdaufseher „mit Auszeichnung“ durch ihr Erlerntes punkten.
• Ein weiteres Argument für die Aufseherlehrgänge ist die Möglichkeit, Wildhüter bzw. Ranger in einem Natur- bzw. Nationalpark zu werden. Mit einer kurzen Fortbildung können geprüfte Jagdaufseher so beruflich umsatteln. Diese Möglichkeit haben bereits viele genutzt. Die Aufgaben der Ranger werden heute bereits zu über 90 Prozent von bestätigten Jagdaufsehern übernommen.
Ob bestätigt oder bestellt, die Unterschiede sind marginal. Engagement, Sachkenntnis und Jagderfahrung macht einen guten Jagdaufseher aus. Und: Weiterbildung schadet nie!

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