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Mit kräftigem Waidmannsheil,
Euer Jungjäger.de-Team


33 Kommentare
Weidmannsheil
Vielen Dank für die Aufnahme!
Wirklich gelungene Plattform.
Beste Grüße
Marco B.
Hallo zusammen und besten Dank für die Aufnahme!
Grüße
Marc
Hallo an alle
Jungjäger,
Ich wünsche allen Jagdschein-Anwärter
ein Waidmannsheil!
Waidmannsheil
Waidmanndank
Danke für die Aufnahme.
LG Gerrit
Ein Hallali dem Wochenende!
Danke für die Aufnahme
Weidmannsheil
Hallo zusammen, und Waidmannsheil
Schau ma mal.
Weidmannsheil,bin in der Ausbildung, also noch keine von Euch:)
Hallo zusammen und besten Dank für die Aufnahme!
Hallo zusammen Danke für die Aufnahme.
Horrido und Moin moin! Ich finde den Service von P.Parey echt super. Auch hier kann man viel paralell dazulernen und seine Übungen machen! Danke dafür . Und alles “umsonst” .. Das finde ich persönlich sehr Lobenswert. Denn wo bekommt man heute noch als “Nichtzahler” soviel an Service, hingabe und hilfe – Ok, irgendwo ist es Werbung, aber dennoch sehe ich es als eine wirklich kundenorientierte Hilfe und feinen Zug !! Daher: Dankeschön!
Allen werdenden Jägern viel Erfolg und das sich bald alle ganz und gar bei der Hege (und auch Pflege) im Revier austoben können!
Weidmannsheil
Servus zusammen und ein Dankeschön für die Aufnahme!
Waidmannsheil.
Im Thema „Waffenaufbewahrung“ hat sich leider ein kleiner Fehler eingeschlichen.
Darin heisst es, dass ein Mitarbeiter der zuständigen Behörde alle Räumlichkeiten betreten darf, in denen Waffen und Munition aufbewahrt werden, u.a. Keller oder Garage.
In einer Garage dürfen grundsätzlich weder Waffen noch Munition aufbewahrt werden, auch nicht in zulässigen Tresoren.
Deutschlandweit regeln nämlich die Landesbauordnungen, dass in Garagen ausschließlich Kraftfahrzeuge, Fahrräder und deren Zubehör aufbewahrt werden dürfen. Dazu zählt bspw. auch ein Quad, ein Anhänger, der Reservekanister, ein Fahrradträger, die Dachbox, Glühbirnen, Betriebs- und Schmierstoffe, Winter-/Sommerräder oder auch entsprechendes Werkzeug. Das Aufstellen eines Waffenschrankes in einer Garage stellt somit eine unzulässige Umnutzung dar und ist damit ein Verstoß gegen die jeweilige Landesbauordnung, was nicht unerhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, Stichwort:Zuverlässigkeit. Man weiss ja nie, welchen Aufgabenbereich der Mitarbeiter zuvor inne hatte.
Zudem dürfen in sog. Kraftwagenanlagen (Also: Garagen) über den Tankinhalt des/der jeweiligen Fahrzeuge und einen 5 Liter Reservekanister hinaus keinerlei explosionsgefährdeten Stoffe gelagert werden, womit sich selbst die bloße Lagerung von Munition ausschließt.
Es ist daher jedem Waffenbesitzer angeraten, einen anderen geeigneten und zulässigen Stellplatz für seinen Waffenschrank zu wählen.
In diesem Sinne, ein fröhliches Horrido!
Danke für den Hinweis. Man könnte meinen, dass die Garage ein “nicht ständig bewohntes Nebengebäude” ist und man somit in einem 1er Schrank, drei Langwaffen aufbewahren darf. So lernt man immer wieder dazu dazu… 😉
Waidmannsheil…
Merci und Waidmannsheil!
Waidmannsheil!
Freue mich bis Das was kommt!
LG!
Danke für die Aufnahme
Danke für die Aufnahme
Waidmannsheil,
Ich komme aus NRW es wäre toll wenn dafür auch dieses Quiz geben würde da es doch komplexe Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt.
Vielen Dank für die Aufnahme.
Waidmannsheil aus dem schönen Nordschwarzwald.
gärtner Waidmannsheil grüsse aus bayern
Danke für die Aufnahme.
und viele Grüße von der Küste.
Danke für die Aufnahme
Waidmannsheil
Danke für die Aufnahme und Horrido aus Südbaden
Vielen Dank für die Aufnahme.
Waidmannsheil
Danke für die Aufnahme – duch Corona, Lockdown und Kurzarbeit erst jetzt mit PC beschäftigt.
WMH