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Der Rehwildabschussplan

  • Kategorie Aktuelles, Jagdpraxis / Brauchtum
  • Datum 2. Januar 2018
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Rehwildabschussplan

Eigenverantwortung statt Papierkrieg
Abschusspläne für Rehwild befinden sich seit Jahren in der Diskussion. Der WuH-Wildbiologe Andreas David zieht ein Resümee über Sinn und Unsinn der Behördenplanung und zeigt neue Wege für Wild, Jagd, Jäger und Verwaltung auf.

Rehwildabschussplan
Foto: Archiv

Mit den Diskussionen über die Abschusspläne für Rehwild in Deutschland ist es mittlerweile fast ein wenig wie mit dem Weihnachtsfest. Alle Jahre wieder … Seit vor nun gut zwanzig Jahren die ersten Forderungen, den Plan doch einfach abzuschaffen, leise hörbar wurden, wird das Thema vor allem im Frühjahr stets erneut und immer intensiver diskutiert. Dies vor allem deshalb, weil die Zahl derer, die sich für die Abschaffung des Planes aussprechen, stetig zunimmt. Zumindest deuten eigene Erfahrungen im Rahmen von Vortragsveranstaltungen beziehungsweise den anschließenden Diskussionen, sowie in zahllosen Telefonaten mit WuHLesern und vielen anderen Gesprächen unzweifelhaft darauf hin. Auch wenn sich einige Zunftgenossen offenbar noch nicht trauen, ihre diesbezügliche Meinung in der Jägerschaft oder im Hegering vor Ort quasi öffentlich kund zu tun. Vielfach aber wird der Abschussplan auch beim Rehwild immer noch als wesentliches Instrument einer zielführenden Bejagung bewertet. Stellt sich also zunächst die Frage nach den Zielen. Was sind die Ziele unserer Rehwildbejagung? Schon die Beantwortung dieser Frage ist kaum möglich, denn zu unterschiedlich sind die individuellen Ziele innerhalb der Jägerschaft. Des einen Ziel ist es, möglichst viele Rehe zu haben. Einfach, weil er sich darüber freut, oder damit er bei seinen seltenen Reviergängen möglichst viele Rehe sieht und folglich das eine oder andere dann ohne alzu großen Zeitaufwand zur Strecke bringen kann. Aber eben nicht zu viel! Denn das nächste Jagdjahr kommt bestimmt. Deshalb konzentriert man sich – irrgeleitet durch einen restlos verfehlten Hegegedanken – ganz überwiegend auf die Trophäenträger, sprich auf die mehr oder minder alten Rehböcke. Des anderen Ziel ist es, möglichst wenig Rehe zu haben. Dies vor dem Hintergrund, dass er um die Naturverjüngung in seinem Wald fürchtet, auf dessen rentable Bewirtschaftung er dringend angewiesen ist und von der er meint, sie ab einer bestimmten Rehwilddichte nicht mehr realisieren zu können. Der eine jagt im Feld, der andere im Wald. Dem einen sind „seine“ Rehe das Liebste, dem anderen – zum Beispiel im Hochwildrevier – allenfalls eine Nebenwildart. Und während für den einen die Ausgestaltung und Erfüllung des Abschussplanes im Zentrum eines jeden Jagdjahres steht, ist es für den anderen eine eher lästige Pflichtaufgabe. Etliche Jäger erlegen auch heute noch grundsätzlich keine Kitze. Manche verzichten dabei lediglich auf den Abschuss von Bockkitzen und wieder andere bringen – neben „alten“ Böcken – nur „sichtbar überaltertes, krankes oder schwaches“ weibliches Rehwild zur Strecke. Wenn überhaupt. Wahl vor Zahl hier, Zahl vor Wahl dort. Pure Freude und emotionslose Notwendigkeit. Die verbalen Äußerungen bewegen sich dabei nicht selten irgendwo zwischen fragwürdigen Philosophien, Fehlinformationen oder schlichtem Unwissen, verknöcherten Ideologien bis hin zur Metaphysik und einem verklärten, naiven Wunschdenken. Und irgendwo dazwischen bewegt sich ein großes Heer von Jägern und Revieren, egal ob fiskalisch oder privat, die man neudeutsch treffend unter dem Begriff „Normalos“ zusammenfassen könnte. In den Diskussionen ist von Befürwortern des Abschussplanes einer der am häufigsten zu hörenden Ausdrücke „früher …“. Früher war dies, früher war das … Okay. Selbstredend war früher einiges anders als heute. Aber auch die Jagd entwickelt sich weiter oder besser muss sich weiter entwickeln. Früher trugen die Jäger auch fast ausnahmslos den guten alten Loden, heute aber Faserpelze und andere Fleecejacken. Es bringt uns nicht weiter, auf Gedeih und Verderb an althergebrachten Abläufen fest-verzuhalten. Denn letztlich fordern wir auf anderen Ebenen heute ja auch eine Verwaltungsverschlankung, den Abbau von Bürokratie, Dezentralisierung und mehr Selbstbestimmung.

Abschussplan
FOTO: BURKHARD WINSMANN-STEINS

Doch bleiben wir zunächst im „Früher“. Wie sah es früher tatsächlich aus? Ganz früher gab es auch in Deutschland keinen Abschussplan für Rehe. Erst 1934 wurden die Abschusspläne verpflichtend vorgeschrieben. In der Zeit davor bejagte halt ein jeder das Rehwild weitgehend so, wie er es für richtig und/oder notwendig hielt, abgesehen von länderweise schon damals unterschiedlichen Einschränkungen (s. Kasten). Allerdings war auch die absolute Zahl der Rehe in den Revieren deutlich geringer.Vor über zehn Jahren aber nun bedeutete uns die alljährlich veröffentlichte Statistik, dass die Rehwildstrecke in Deutschland erstmals die Millionengrenze überschritten hatte. Es war im Jagdjahr 1992/93. Die Strecke betrug damals 1 008 553 Stück Rehwild. Dass diese Zahl das gefundene und/oder gemeldete Fallwild einschließt, ist bekannt. Schon im Jagdjahr 2002/03 kletterte sie dann erstmals auf über 1,1 Millionen Stück. Eine riesige Torte also, von der nun ein jeder sein Stück in einer ihm adäquat erscheinenden Größe abbekommen möchte. Weiterhin sollte für gar nicht wenige Jäger die Strecke der Nachbarn doch bitte nicht allzu groß ausfallen. Denn Rehe halten sich naturgemäß nicht an Reviergrenzen… Dies ist letztlich eines der Hauptargumente der strikten Befürworter des Abschussplanes. Der Plan wird als Kontrolle dafür gesehen, dass keiner über die Stränge schlägt. Wobei leider häufig eher Neid oder persönliche Unzufriedenheit über das eigene Revier als vernünftige Argumente der Antrieb sind. Es liegt in der Natur der Sache, dass in einem weitgehend deckungsfreien 100-Hektar-Revier mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung weniger Rehe einen geeigneten Lebensraum finden als im benachbarten Waldrevier mit einem stufigen und unterwuchsreichem Baumbestand. Hinzu kommt, dass die Rehe, die vor der Ernte in Revier A ihre Fährte zogen, sich im Herbst und Winter in den angrenzenden Wald von Revier B zurückziehen und sich dann nur noch vorübergehend auf der aufgelaufenen Wintersaat blicken lassen. Folglich zieren in Revier A zum Beispiel nur fünf oder sechs Rehe die Strecke, in Revier B dagegen vielleicht zehn, 15 oder 20 Rehe pro 100 Hektar. In solchen Situationen aber hilft meistens nur eine konsequente Chancenverwertung im Feldrevier – die häufig unterbleibt, weil „ja nichts da ist“ – oder eine entsprechende Lebensraumplanung (falls möglich). Weiterhin können bei gutem Einvernehmen entsprechende Absprachen getroffen werden. Beispielsweise dahingehend, dass der Waldrandbereich in einem wie auch immer breiten Gürtel weitgehend unbejagt bleibt, was dann aber wiederum eine konsequente Chancenverwertung im Feld voraussetzt. Eine veränderte Gesamtabschussplanung aber ist nicht zielführend. Zumindest nicht für Revier Womit wir wieder bei den oben auszugsweise dargestellten unterschiedlichen Zielen angelangt wären. Wenn man sich mit Plänen beschäftigt, muss man weiterhin zwangsläufig hinterfragen, auf welchen Fakten oder Größen denn der Plan beruht. Im Falle der Abschusspläne sind dies zuvorderst der tatsächliche Bestand, das darin gegebene Geschlechterverhältnis, der darauf basierende zu erwartende Zuwachs und eine dem Lebensraum angepasste oder angemessene Wilddichte. Wenn man aber in diesbezüglichen Diskussionen einige Revierpächter spontan und unerwartet zum Beispiel nach dem Geschlechterverhältnis fragt, kommt häufig nur ein räusperndes „Ähem“ und „Naja, wohl so ungefähr“, als Antwort. Folglich kann auch der zu erwartende Zuwachs lediglich grob geschätzt werden. Und bei genauerem Hinsehen zeigt sich dann, dass die meisten Abschusspläne lediglich fortgeschrieben werden, nicht aber auf ermittelten Größen basieren. Was eigentlich unproblematisch ist. Zumindest so lange, wie es nicht zu spürbaren negativen Beeinträchtigungen des Lebensraumes kommt oder so lange nicht der Abschuss in solchen Revieren vehement in Frage gestellt wird. Reviere, in denen man sich zumindest bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten die genannten Größen halbwegs zutreffend dem Abschussplan zu Grunde zu legen und dann in schöner Regelmäßigkeit mehr Rehwild erlegt als zuvor. Ganz einfach deshalb, weil man sehr schnell merkt, dass der tatsächlich vorhandene Bestand regelmäßig deutlich höher ist, als bisher angenommen.

Rehwildabschussplan
FOTO: MAGNUS NYMAN

Dies belegen mittlerweile zahlreiche Reviere, in denen der Abschuss in relativ kurzer Zeit problemlos verdoppelt oder gar verdreifacht wurde. Wohlgemerkt nicht nur in fiskalischen Forstrevieren. Womit wiederum keinesfalls der Schädlingsvernichter- Mentalität einiger Forstleute dasWort geredet werden soll. Ganz und gar nicht. Dass der Abschuss hier und dort (auch) beim Rehwild noch immer weit über das Ziel hinaus geht oder ehedem ging, ist unstrittig. Doch ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Rehwildbestände insgesamt in der Fläche noch immer mehr oder minder weit unterschätzt werden. Einer teilweise wirklich an Schädlingsbekämpfung erinnernden Bejagung steht in vielen Revieren also eine deutliche Unternutzung gegenüber. Doch ist der Abschussplan das eine, seine tatsächliche Erfüllung und verlässliche „Weiterverarbeitung“ das andere. Denn es ist ein offenes Geheimnis, dass auch im 21. Jahrhundert noch immer die hinlänglich bekannten „Postkartenricken und -kitze“ ihre Fährten im behördlich bürokratischenDschungel der Abschussmeldungen ziehen. Dem gegenüber stehen in der Mehrheit wiederum Revierinhaber, die wirklich das angeben, was sie tatsächlich erlegt oder von der Straße gezogen haben, jedes Stück wiegen, gegebenfalls einige Stücke ordnungsgemäß nachbeantragen und alles so handhaben, wie es jagdgesetzlich vorgesehen ist. Ebenso gibt es Revierinhaber, die etwas über den festgesetzten Plan hinaus schießen, dies wegen der Geringfügigkeit aber nicht verbuchen und so den Verwaltungsakt der Nachbeantragung umgehen. Wieder andere registrieren zwar die „Straßentoten“, addieren sie aber dem Abschuss nicht hinzu. Auch sie wollen einerseits den Amtsschimmel umgehen, andererseits sich nicht einer Abschussplanüberschreitung schuldig machen. Dies ist keine Nestbeschmutzung, sondern lediglich dieDschungel der Abschussmeldungen ziehen. Dem gegenüber stehen in der Mehrheit wiederum Revierinhaber, die wirklich das angeben, was sie tatsächlich erlegt oder von der Straße gezogen haben, jedes Stück wiegen, gegebenfalls einige Stücke ordnungsgemäß nachbeantragen und alles so handhaben, wie es jagdgesetzlich vorgesehen ist. Ebenso gibt es Revierinhaber, die etwas über den festgesetzten Plan hinaus schießen, dies wegen der Geringfügigkeit aber nicht verbuchen und so den Verwaltungsakt der Nachbeantragung umgehen. Wieder andere registrieren zwar die „Straßentoten“, addieren sie aber dem Abschuss nicht hinzu. Auch sie wollen einerseits den Amtsschimmel umgehen, andererseits sich nicht einer Abschussplanüberschreitung schuldig machen. Dies ist keine Nestbeschmutzung, sondern lediglich dieschauen gemindert würde. Warum eigentlich? Wer ausweichen möchte, tut das sowieso. Sie oder er liefert die Gehörne zur Hegeschau an, nimmt aber an der eigentlichen Veranstaltung nicht teil. Und warum sollten Hegeschauen ohne Abschusspläne und Vorzeigepflicht weniger interessant sein? Die Vorzeigepflicht bliebe bestehen. Zwischenbilanz: Die Befürworter der Abschusspläne befürchten Sodom und Gomorrha in Form des Verfalls jagdlicher Sitten und eine Reduktion der Rehwildbestände. Die Gegner der Abschusspläne wiederum sind der Meinung, dass ohne körperlichen Nachweis sowieso jeder machen kann, was er will, und die die Pläne folglich nur Makulatur sind. Zusammenfassend über allem schwebt die Frage: Brauchen wir behördlich festge Hegesetzte Abschusspläne beim Rehwild? Dies auch vor dem Hintergrund, dass in den allermeisten Bundesländern sinnvollerweise nur noch zwischen den Geschlechtern sowie zwischen Jugend- und Altersklasse unterschieden wird, Dreijahrespläne existieren und darüber hinaus lediglich auf die zahlenmäßige Erfüllung Wert gelegt wird. Was ohne nun letztmals zitierten körperlichen Nachweis – mit Ausnahme der Reviere in öffentlicher Hand – ohnehin nicht zu steuern ist. Und warum sollen die Revierinhaber für die behördliche Festsetzung der Abschusspläne, wie zum Beispiel in Niedersachsen, zusätzlich zur Jagdsteuer auch noch 26 Euro bezahlen? Ich meine: Nein! Dabei müssen wir aber durchaus nicht gänzlich auf die Pläne verzichten. Nur sollten wir wie von höchstepolitischer Ebene per Kanzlerinnenwort gefordert, mehr Eigenverantwortung wagen und die Sache in Form funktionierender Hegegemeinschaften nach dem bisherigen Paragraph 10 a Absatz 1 und 2 des Bundesjagdgesetzes endlich selbst in die Hand nehmen (s. Kasten). Einfach weg von unnötigen Amtsakten und flexibel werden. Die anerkannten Hochwildringe haben es vorgemacht. Warum soll solches Vorgehen beim Rehwild nicht funktionieren? Die Ebene der Hegeringe möglichst inklusive der fiskalischen Reviere halten die dafür notwendigen Strukturen bereits weitgehend vor. Ihre Leiter kennen die beteiligten Reviere und Revierinhaber in der Regel sehr gut. Und mit einigen weiteren demokratisch gewählten Vorstandsmitgliedern sollte eine abgeHegestimmte, einvernehmliche Abschussplanung und -durchführung doch möglich sein – oder?

FOTO: BURKHARD WINSMANN-STEINS

In der Folge müsste nur noch ein(!) Abschussplan für alle Reviere eingereicht und seine Festsetzung oder Anerkennung bezahlt werden. Weiterhin müsste dann lediglich die Gesamtstrecke an die Kreise oder kreisfreien Städte weitergeleitet werden. Alles andere wäre Sache der beteiligten Revierinhaber und Forstämter sowie des Vorstands der Rehwild- Hegegemeinschaft. Dass im Vorstand ein Vertreter der Forstverwaltungen vor Ort sitzen muss – sofern entsprechende Reviere beteiligt sind – versteht sich von selbst.Jaja, ich weiß schon, die Sache mit dem Forst. Doch in den Hochwildringen funktioniert es doch auch. Weiterhin könnte auf diesem Wege neben der Abschuss- auch eine gemeinschaftliche Lebensraumplanung – nicht nur im Sinne des Rehwildes – vorangetrieben werden. Darüber hinaus bestünde eine Flexibilität in Form der Abschussverschiebung. Falls ein Revier, aus welchen Gründen auch immer, den eingereichten Abschuss nicht erfüllen kann, wird er auf andere Jagdbezirke verteilt, die den Bestand bis dato unterschätzt hatten. Gänzlich ohne behördliche Nachbeantragung, sondern einfach und unkompliziert per Telefon mit dem Vorstand. Weiterhin besteht die Möglichkeit, auch andere Niederwildarten in die Obhut revierübergreifender Hegegemeinschaften hinsichtlich einer abgestimmten Hege zu geben. Dies auch im Vorgriff auf die zu erwartenden weiteren EU-Reglementierungen. Was steht dem entgegen? Okay– sicher ist es schwierig, extrem eigensinnige Revierinhaber für diese Vorgehensweise zu begeistern und einen entsprechenden Konsens mit den Forstverwaltungen zu erzielen, doch auch ein langer Weg beginnt bekanntlich mit einem ersten Schritt. Und in Braunschweig (s. Kasten) bedurfte es lediglich einer guten Vorbereitung und Abstimmung im Vorfeld, einer von der Jagdbehörde anerkannten Satzung sowie einer Gründungsversammlung und einer einmaligen behördlichen Gründungsgebühr von 40 Euro. Das war’s

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Tag:Rehwildabschussplan

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