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Hasen – Taxation in Hessen

  • Kategorie Aktuelles
  • Datum 15. April 2016
  • Kommentare 0 comment

Fangt an Hasen zu zählen

Wie kann ich um diese Jahreszeit bei der hohen Vegetation noch Hasen zählen? Und wenn ich jetzt im Frühjahr nicht mehr zählen kann, darf ich im Herbst dann noch Hasen jagen? LJV-Vizepräsident Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann gab gestern auf einer Informationsveranstaltung für die Vorstände der hessischen Jagdvereine konkrete Antworten.

Hasen Taxation

Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann: „Die Hasenbejagung wurde durch die neue Jagdverordnung an die Bestandserfassung geknüpft. Dies ist bisher beim Niederwild einmalig in Deutschland und vielen europäischen Ländern. Daraus ergeben sich für die Jägerschaft nicht nur die Pflicht zur Zählung, sondern auch die Chance Hasen weiterhin bejagen zu können!“ (Foto: Markus Stifter)

Fakten:

  •   JA, die Hasen können und sollen noch bis zum 30. April 2016 gezählt werden!
  •   Wenn auf einzelnen Feldflächen die Vegetation bereits zu hoch ist, dann zählen Siebitte auf anderen Freiflächen. Bei der Zählung geht es nur um einenStichprobenumfang von mindestens 20 % der Feldfläche einer Hegegemeinschaft!
  •   Die Zählung sollte frühestens 2 Stunden nach Sonnenuntergang erfolgen.
  •   Fahren Sie am besten zu zweit im Auto und leuchten die noch frei einsehbarenFeldflächen ab.
  •   Protokollieren Sie die Fahrtroute in ihrer Revierkarte und notieren die gezähltenHasen mit Datum und Uhrzeit. Vergessen Sie bitte nicht, auch die ggf. beobachtetenBeutegreifer, z. B. den Fuchs, ebenfalls in das Protokoll aufzunehmen.
  •   Führen Sie im Abstand von wenigen Tagen eine zweite Zählung durch.
  •   Diese Ergebnisse werden dann für die Frühjahrszählung zugrunde gelegt.Die künftige Bejagungsmöglichkeit richtet sich am jährlichen Zuwachs aus, wobei genaue Schwellenwerte noch unter Mithilfe des Arbeitskreises Wildbiologie der Justus-Liebig- Universität Gießen entwickelt werden. Generell gilt, dass in guten Hasenbiotopen sehr hohe jährliche Zuwächse zu erwarten sind, von denen ein entsprechend hoher Anteil jagdlich genutzt werden kann.

Hasentaxation – auch ein unschlagbarer Vorteil für die Jägerschaft:

  •   Wildtiermanagement verbleibt unmissverständlich in der Hand der Jägerschaft!
  •   Taxation und jagdliche Nutzung als Voraussetzung für jagdpolitische Forderungender Niederwildhege
  •   Prädatorenbejagung kommt elementare Bedeutung in der Niederwildhege und beimBodenbrüterschutz zu.Wichtige Hintergrundinformationen – bisheriger Zeitverlauf:
  •   21.12.2015: Erster Verweis des HMUKLV per Erlass auf die Jagdverordnung. Der Landesjagdverband Hessen e. V. hat diese Information nach den Winterferien am 14.01.2016 an die Hegegemeinschaften und Jagdvereine weitergeleitet.
  •   22.01.2016: Mündliche Vorab-Information durch das Jagdreferat des HMUKLV über die dort beabsichtigte weitere Vorgehensweise
  •   03.03.2016: Besprechung mit dem Jagdbeirat, Verbände und weiteren Vertretern zur Vorgehensweise „Hasentaxation“ im HMUKLV
  •   23.03.02016: Der Erlass zur Hasentaxation wurde vom HMUKLV an den LJV Hessen, die Hegegemeinschaften und die Jagdausübungsberechtigten versendet
  •   24.03.2016: Der Landesjagdverband Hessen leitete den Erlass an die KJV und die Hegemeinschaften weiter
  •   04.04.2016: Der LJV lädt zu Multiplikatorenschulung ein (KJV und Hegegemeinschaften)
  •   Am 09.04., 11.04. und 12.04.2016 fanden die ersten Multiplikatorenschulungen in Nord-, Mittel und Südhessen statt.

PM Landesjagdverband Hessen e. V.

200

Tag:Hasen, LJV Hessen, Taxation

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